Blauzunge (BTV-3) 

 
 
Im Herbst 2023 wurde der erste Fall der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 in Deutschland nachgewiesen. Im darauffolgenden Sommer 2024 breitete sich das Virus flächendeckend über große Teile der Bundesrepublik aus. Auch hier in der Eifel haben wir die Folgen der Infektion bei unseren Hauswiederkäuern deutlich gespürt.
 
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist das Bluetongue-Virus (BT-Virus). Bislang sind insgesamt 24 verschiedene Typen bekannt, die sich in ihrer Infektiosität und Pathogenität deutlich unterscheiden. Von der Blauzungenkrankheit sind ausschließlich Wiederkäuer betroffen. Dabei sind Schafe am gefährdetsten gefolgt von Rindern, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer. Die beobachtet Klinik bei dem nun vorherrschenden Serotyp 3 ist vielfältig: Fieber, Schwellungen im Maulbereich, Klauenentzündungen mit Lahmheiten, Fruchtbarkeitsstörungen bis hin zu Aborten und weitere unspezifische Symptome. Die Krankheit tritt vorwiegend in den Sommermonaten auf, weil das Virus über ca. 1-3 mm große Mücken (Culicoides spp.) aus der Familie der Gnitzen übertragen wird. 

Da es keine adäquate Therapie bei einer schwer verlaufenen Infektion mit dem BTV-3 Virus gibt, ist der Best möglichste Schutz der Herde zu gewährleisten. Die Prophylaxe beinhaltet die Impfung vor der bevorstehenden Mückensaison und einen möglichst potenten Mückenschutz während der Sommermonate. Die Impfung erfolgt zweimalig im Abstand von 3 Wochen. Grundimmunisierte Tiere müssen jährlich eine Auffrischungsimpfung bekommen. 

Damit sich die im letzten Jahr beobachteten, schrecklichen Krankheitsverläufe bei den BTV-3 infizierten Wiederkäuern nicht wiederholen, beraten wir Sie gerne über dem Best möglichsten Schutz für Ihre Schafe, Rinder, Ziegen und Neuweltkameliden.

Aktualisierte BTV3-Impfempfehlung der StiKo Vet im Link: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00060106/2025-03-03_Aktualisierte_BTV-3-Impfempfehlung_korr.pdf

Sprechen Sie uns an!


Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen wird beantragt durch den Tierbesitzer:

Ab dem 01.04.2025 sind die Anträge für die BTV3 Impfstoffkostenbeihilfe für Schafe und Rinder sowie die Anträge auf Impfstoffkostenbeihilfe Q-Fieber (Rinder) ausschließlich über das Onlineportal der Tierseuchenkasse zu stellen. Den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter folgendem Link:  https://nw.agrodata.de/login
(Infos unter : https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/vordrucke-tierhalter/ )


Die Beihilfe in Rheinland Pfalz wird beantragt durch den Tierbesitzer. 

Für Impfungen ab dem 1. Januar 2025 können Tierhalter Impfbeihilfen für BT-Impfungen, Westnil-Fieber und Equine Herpes Virus beantragen. Das Geld wird dann direkt an Sie gezahlt, nicht mehr an den Impftierarzt. Sie müssen den Antrag online über das Tierhalterportal stellen. Zum Einloggen benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer und Ihr persönliches Kennwort. 

(Impfungen aus dem Vorjahr sind weiterhin noch vom impfenden Tierarzt im TSK-Web-Portal zu beantragen)
https://tsk-rlp.de/tierhalter_login/


Voraussetzung für einen Beihilfeantrag ist die Speicherung der Impfungen in der HI-Tier Datenbank. Dies ist nur möglich wenn wir eine Hoftierarzt Vollmacht von Ihnen haben. Die Anleitung, wie Sie uns dafür freischalten können, finden Sie hier:

Impfpflicht für Turnierpferde
Die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) schreibt die Influenza-Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung alle 6 Monate vor, für Pferde die an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO teilnehmen.
Seit 2023 mussten alle Pferde, die an einem Turnier teilnehmen, gegen EHV-1 geimpft sein. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)  hatte die Mitglieder des Beirates Sport noch einmal um ein Meinungbild und erneute Abstimmung gebeten. Mit dem Ergebnis, das die Impfung weiterhin empfohlen wird, die Impfpflicht aber ab dem 15. April 2024 aufgehoben wird.