Blauzunge (BTV-3) 

 
 
Im Herbst 2023 wurde der erste Fall der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 in Deutschland nachgewiesen. Im darauffolgenden Sommer 2024 breitete sich das Virus flächendeckend über große Teile der Bundesrepublik aus. Auch hier in der Eifel haben wir die Folgen der Infektion bei unseren Hauswiederkäuern deutlich gespürt.
 
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist das Bluetongue-Virus (BT-Virus). Bislang sind insgesamt 24 verschiedene Typen bekannt, die sich in ihrer Infektiosität und Pathogenität deutlich unterscheiden. Von der Blauzungenkrankheit sind ausschließlich Wiederkäuer betroffen. Dabei sind Schafe am gefährdetsten gefolgt von Rindern, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer. Die beobachtet Klinik bei dem nun vorherrschenden Serotyp 3 ist vielfältig: Fieber, Schwellungen im Maulbereich, Klauenentzündungen mit Lahmheiten, Fruchtbarkeitsstörungen bis hin zu Aborten und weitere unspezifische Symptome. Die Krankheit tritt vorwiegend in den Sommermonaten auf, weil das Virus über ca. 1-3 mm große Mücken (Culicoides spp.) aus der Familie der Gnitzen übertragen wird. 

Da es keine adäquate Therapie bei einer schwer verlaufenen Infektion mit dem BTV-3 Virus gibt, ist der Best möglichste Schutz der Herde zu gewährleisten. Die Prophylaxe beinhaltet die Impfung vor der bevorstehenden Mückensaison und einen möglichst potenten Mückenschutz während der Sommermonate. Die Impfung erfolgt zweimalig im Abstand von 3 Wochen. Grundimmunisierte Tiere müssen jährlich eine Auffrischungsimpfung bekommen. 

Damit sich die im letzten Jahr beobachteten, schrecklichen Krankheitsverläufe bei den BTV-3 infizierten Wiederkäuern nicht wiederholen, beraten wir Sie gerne über dem Best möglichsten Schutz für Ihre Schafe, Rinder, Ziegen und Neuweltkameliden.

Sprechen Sie uns an!


Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen wird beantragt durch den Tierbesitzer:
https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/vordrucke-tierhalter/antrag-beihilfe-btv3.pdf

Die Beihilfe in Rheinland Pfalz wird zumnächst beantragt durch den Tierbesitzer. 

 Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz hat nun von der neuen Möglichkeit nach EU-Beihilferecht Gebrauch gemacht Impfstoffkosten-Beihilfen vom Tierhalter/Tierbesitzer direkt beantragen zu lassen und auch an den Tierhalter/Tierbesitzer direkt auszuzahlen. 

 Impfungen aus dem Vorjahr sind weiterhin noch vom impfenden Tierarzt im TSK-Web-Portal zu beantragen.
Die neuen Online-Antragsmasken werden in Kürze aktiviert werden
(Stand März 2025)


Voraussetzung für einen Beihilfeantrag ist die Speicherung der Impfungen in der HI-Tier Datenbank. Dies ist nur möglich wenn wir eine Hoftierarzt Vollmacht von Ihnen haben. Die Anleitung, wie Sie uns dafür freischalten können, finden Sie hier:

Impfpflicht für Turnierpferde
Die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) schreibt die Influenza-Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung alle 6 Monate vor, für Pferde die an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO teilnehmen.
Seit 2023 mussten alle Pferde, die an einem Turnier teilnehmen, gegen EHV-1 geimpft sein. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)  hatte die Mitglieder des Beirates Sport noch einmal um ein Meinungbild und erneute Abstimmung gebeten. Mit dem Ergebnis, das die Impfung weiterhin empfohlen wird, die Impfpflicht aber ab dem 15. April 2024 aufgehoben wird.