Geflügelpest

Im Landkreis Ahrweiler wurde Ende Oktober 2025 ein erster Fall von Geflügelpest bei einem toten Kranich nachgewiesen. Das Virus wurde vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) bestätigt. Es gibt keine allgemeine Aufstallpflicht für ganz Rheinland-Pfalz, aber das Veterinäramt beobachtet die Lage kontinuierlich. Im der Region Vulkaneifel wurde am 6. November 2025 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.
 

Auch im Kreis Euskirchen ist die Geflügelpest bestätigt worden.

  • Empfehlungen für Geflügelhalter:
    • Wenn möglich, Geflügel aufstallen.
    • Fütterung des Hausgeflügels nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
    • Futter, Einstreu und Geräte für Wildvögel unzugänglich lagern.
    • Nur Leitungswasser zur Tränkung verwenden, kein Oberflächenwasser.
    • Speisereste oder Grünfutter von Wiesen nicht verfüttern.
    • Stall- und Straßenkleidung trennen.
    • Gerätschaften regelmäßig reinigen und desinfizieren


Übersichtskarte alle aktuellen Stallpflicht und Sperrzonen:

https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=1ko9O2uSuAZUALu9cqNWt81xaq6oFdFY&femb=1&ll=51.41990846546869%2C10.576058724364792&z=5

Blauzunge (BTV-3 und BTV-8)

Die aktuelle Situation bezüglich der Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland ist durch die Ausbreitung des Serotyps BTV-3 im Jahr 2024 und die jüngste Feststellung von BTV-8 in Baden-Württemberg im Oktober 2025 gekennzeichnet. Alle Bundesländer haben ihren Status „seuchenfrei“ verloren. Die Hauptbekämpfungsmaßnahme ist die Impfung, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. 

Am 06.11.2025 wurde in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis das BTV-8-Virus (Blauzunge, Bluetongue Typ 8) nachgewiesen. In einem Radius von 150 km um den betroffenen Hof wurde eine Restriktionszone eingerichtet. 

Aus dieser Restriktionszone dürfen Rinder, Ziegen und Schafe nur dann verbracht werden, wenn mittels Blutuntersuchung nachwiesen wurde, dass diese frei von dieser Erkrankung sind. Sämtliche Kreise sind betroffen, somit auch der Kreis Ahrweiler.
Zusätzlich müssen die Tiere zuvor mit Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) behandelt worden sein. Diese Regelung gilt nicht für Tiere, die gegen das BTV-8 Virus geimpft sind, oder Jungtiere unter 30 Tagen, deren Mütter vor der Trächtigkeit geimpft waren.

Innerhalb der Restriktionszone dürfen Tiere weiterhin verbracht werden. Ausgenommen sind solche, die Symptome einer Erkrankung zeigen. Ebenso ist es weiterhin möglich, Schlachttiere mit einer Tierhaltererklärung direkt zu einem außerhalb der Restriktionszone gelegenen Schlachthof zu transportieren, ohne dass eine Testung oder Impfung vorliegen muss.(Quelle: Die Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm)

Informationsquellen: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bietet regelmäßig aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit. 


Aktualisierte BTV3-Impfempfehlung der StiKo Vet im Link: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00060106/2025-03-03_Aktualisierte_BTV-3-Impfempfehlung_korr.pdf

Beihilfen

Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen wird beantragt durch den Tierbesitzer:

Ab dem 01.04.2025 sind die Anträge für die BTV3 Impfstoffkostenbeihilfe für Schafe und Rinder sowie die Anträge auf Impfstoffkostenbeihilfe Q-Fieber (Rinder) ausschließlich über das Onlineportal der Tierseuchenkasse zu stellen. Den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter folgendem Link:  https://nw.agrodata.de/login
(Infos unter : https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/vordrucke-tierhalter/ )


Die Beihilfe in Rheinland Pfalz wird beantragt durch den Tierbesitzer. 

Für Impfungen ab dem 1. Januar 2025 können Tierhalter Impfbeihilfen für BT-Impfungen, Westnil-Fieber und Equine Herpes Virus beantragen. Das Geld wird dann direkt an Sie gezahlt, nicht mehr an den Impftierarzt. Sie müssen den Antrag online über das Tierhalterportal stellen. Zum Einloggen benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer und Ihr persönliches Kennwort. 

 (Impfungen aus dem Vorjahr sind weiterhin noch vom impfenden Tierarzt im TSK-Web-Portal zu beantragen)
https://tsk-rlp.de/tierhalter_login/


Voraussetzung für einen Beihilfeantrag ist die Speicherung der Impfungen in der HI-Tier Datenbank. Dies ist nur möglich wenn wir eine Hoftierarzt Vollmacht von Ihnen haben. Die Anleitung, wie Sie uns dafür freischalten können, finden Sie hier:

Impfpflicht für Turnierpferde
Die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) schreibt die Influenza-Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung alle 6 Monate vor, für Pferde die an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO teilnehmen.
Seit 2023 mussten alle Pferde, die an einem Turnier teilnehmen, gegen EHV-1 geimpft sein. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)  hatte die Mitglieder des Beirates Sport noch einmal um ein Meinungbild und erneute Abstimmung gebeten. Mit dem Ergebnis, das die Impfung weiterhin empfohlen wird, die Impfpflicht aber ab dem 15. April 2024 aufgehoben wird.